Baubetriebliche Darstellung unterdeckter Allgemeiner Geschäftskosten im verzögerten Bauablauf 

Aus aktuellem Anlass möchten wir aus baubetrieblicher Sicht darstellen, welche zielführende Nachweismöglichkeit für unterdeckte Allgemeine Geschäftskosten (AGK) gegeben sind, sofern bereits vor Baubeginn ein einschlägiger SOLL-Bauzeitenplan durch den Auftragnehmer (AN) erstellt wird.

Nicht zuletzt wird von der Rechtsprechung gefordert, dass der AN in seiner Mehrkostenforderung im Einzelnen darzulegen hat, wie er den Bauablauf geplant hat und aus welchen Gründen der AN die im Verzögerungszeitraum einkalkulierten AGK nicht gedeckt hat. (vgl u. a. OLG Köln v. 23.02.2015 – Az.: 17 U 3514)

Das rechtliche Verständnis der AGK im Unternehmen geht mit dem betriebswirtschaftlichen Entstehen der AGK nicht einher. Hier wird vertreten, dass AGK fixe Kostenbestandteile wären und nicht in Abhängigkeit zeitlicher Einflüsse entstehen.

In die Vertragspreise werden die AGK auf Basis eines prozentualen Verteilungsschlüssels (Zuschlag auf Herstellkosten) eingepreist und über abrechenbare Leistung erlöst.

Somit werden die Soll-AGK über den Umsatz der Baustelle erwirtschaftet. Allerdings bedeutet dieses nicht, dass die AGK in Abhängigkeit der Umsatzerlöse entsteht.

Dieses wäre systemfremd und entspricht nicht der Unternehmensrealität. Die AGK entstehen zunächst auf Unternehmensebene und dieses unabhängig davon, ob auf der Baustelle Umsatz erwirtschaftet wird oder nicht. Nicht ein einziger Auftrag müsste abgewickelt werden, die AGK (Gehälter, Mieten, Verwaltung usw.) entstehen indessen weiter.

Wie also kann eine Unterdeckung im Bauablauf nachgewiesen werden?

Hier empfiehlt projekt-bau GbR die Erstellung eines SOLL-Bauzeitenplanes in Verbindung zum Leistungsverzeichnisses sowie der UrKalkulation. Hierbei sollte der realistische Bauablauf die Lohnstunden der UrKalkulation schlüssig berücksichtigen. Auf Basis der gewählten Vorgänge im SOLL-Bauzeitenplan lassen sich gebündelt Ordnungszahlen/Titel des Vertragsleistungsverzeichnisses darstellen. Eine Zuteilung der Vordermengen ist aus baubetrieblicher Sicht ebenfalls zu empfehlen.

Werden Leistungen störungsbedingt zum Beispiel aus einem Geschäftsjahr in das Folgejahr verschleppt, so gelingt in Verbindung zur UrKalkulation auf dieser Grundlage der Nachweis der unterdeckten AGK. (Sicherlich werden ggfs. Nachtragsleistungen und/oder echte Füllaufträge o. dgl. zu berücksichtigen sein.) Vorausgesetzt ist eine schlüssige Darstellung des enthaltenen AGK-Anteils in der UrKalkulation jeder Vertragsposition,

Aus diesem Grund wird durch projekt-bau GbR zwingen empfohlen vor Baubeginn einen vertragsgerechten SOLL-Bauzeitenplan zu erstellen. Hierbei sollte die Verbindung zum Vertragsleistungsverzeichnis integriert werden.

Verluste vermeiden! projekt-bau GbR bietet Ihnen eine fachgerechte Unterstützung im Zuge der Arbeitsvorbereitung sowie der monetären Bewertung gestörter Bauabläufe an.