PROJEKTIERUNG
Oftmals besteht zwischen den Vertragspartnern Uneinigkeit darüber, ob eine für den Projekterfolg erforderliche Leistung im Vertrag ganz, teilweise oder gar nicht enthalten ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die hiervon betroffene Leistung aus dem Bau-Soll, sofern möglich, herauszuarbeiten und in Form eines baubetrieblichen Bau-Soll – Bau-Ist Vergleich gegenüberzustellen. Auf diese Weise wird ersichtlich, ob eine Anspruchsgrundlage (Anspruch dem Grunde nach) für den Auftragnehmer gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, kann auf Basis dieser Bau-Soll – Bau-Ist Gegenüberstellung die Bewertung der Anspruchshöhe nach den Regeln der VOB/ B beziehungsweise BGB erfolgen. Die baubetriebliche Projektierungstätigkeit einer fachgerechten schlüssigen Aufbereitung berechtigter Mehrkostenansprüche zählt zum Tätigkeitsbereich von projekt-bau. Das Team von projekt-bau unterstützt seine Auftraggeber im gleichen Sinne auch bei der Abwehr unberechtigter und überzogener Nachtragsforderungen. Hier wird leider regelmäßig fantasievollen Forderungen begegnet.
BAUBETREUUNG/ BAUSTELLENDOKUMENTATION
Es ist für beide Vertragsparteien sinnvoll, bereits baubegleitend die erforderliche Baustellendokumentation zeitnah und baubetrieblich qualifiziert zu erstellen. Ist eine solche Dokumentation vorhanden, ist ein entscheidendes Werkzeug vorhanden. Somit ist für unsere Auftraggeber die Möglichkeit gegeben, berechtigte Mehrkosten aus gestörten Bauabläufen oder/ und Bauzeitverlängerung durchsetzen zu können. Im gleichen Sinne ist das Vorhandensein einer fachgerechten Baustellendokumentation hilfreich, da vor diesem Hintergrund unberechtigte Forderungen solcher weicher Nachtragskosten abgewehrt werden können. Im Zusammenhang mit der fachgerechten baubetrieblichen Baustellendokumentation ist das gesamte Anzeigewesen nach VOB/ B zu nennen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Erstellung einer schlüssigen Behinderungsdokumentation. Diese ist für Sie das Fundament, um Verluste zu vermeiden.
Hier sind wir immer auf Augenhöhe mit der aktuellen Baustellensituation und im ständigen Austausch mit den Baubeteiligten.
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Neben der baubetrieblichen Untersuchung modifizierter Bauabläufe sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Mehrkostenansprüchen zählt seit Firmengründung ebenfalls das qualifizierte Aufstellen von Sachverständigengutachten zum Tätigkeitsbereich von projekt-bau. Hervorzuheben ist hierbei die fachgerechte gutachtliche Bewertung baubetrieblicher Abläufe und Ansprüche aus gestörten Bauabläufen sowie Bauzeitverlängerungen. Diese qualifizierte gutachtliche Ausarbeitung umfasst die Anspruchsfeststellung dem Grunde sowie der Höhe nach. Ebenfalls ist die gutachtliche Ausarbeitung von Beschleunigungsangeboten beziehungsweise deren monetäre fachgerechte Prüfung der Höhe nach, unser Aufgabenbereich. Der BGH stellt hier hohe Ansprüche für die Durchsetzung solcher Mehrkostenansprüche, da hier die vorzutragenden Störungen des Bauablaufes möglichst detailliert und bauablaufbezogen darzustellen sind. (kausale Zusammenhänge)
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass seit Firmengründung zahlreiche Baugutachten des Fachbereiches Baubetriebswesen/ Baubetriebswirtschaft in Form von Privat-/ Parteiengutachten sowohl außergerichtlich als auch im Zuge von Gerichtsverfahren qualifiziert ausgearbeitet wurden. Selbsverständlich stehen wir auch als neutrale Baubetriebler für die Erstellung von Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten zur Verfügung.