Arbeitsvorbereitung

ARBEITSVORBEREITUNG

Die ersten Schritte einer qualifizierten Arbeitsvorbereitung beginnen bereits im Angebotsstadium. Damit Sie sich gegen die Konkurrenz im Wettbewerb der Ausschreibung durchsetzen können, ist „EIN“ entscheidendes Element kalkulatorisch zu untersuchen. Dieses Element ist die „ZEIT“. Denn Zeit ist Geld und der wirtschaftlichste Bauablauf „gewinnt“. Eine bereits im Angebotsstadium durchgreifende Arbeitsvorbereitung hinsichtlich Bauablaufplanung, Zuteilung von Bauabschnitten und die sich daraus ergebene Bauzeitplanung bildet die Grundlage einer wirtschaftlichen Ressourcenplanung (Lohn- und Geräteleistung). Dies ist der entscheidende Preisvorteil, welcher zu Aufträgen führt.

VERTRAGSWESEN

Elementar ist die Feststellung, was die Ausschreibungs- beziehungsweise späteren Vertragsunterlagen zu den Bauumständen wiedergeben und inwiefern sich diese auf die Preise und auf die zu disponierenden Bauabläufe auswirken. Hierbei lassen sich aus baubetrieblicher Sicht bereits entscheidende Vorteile im Angebotsstadium herausfiltern, welche zu einem wirtschaftlichen Angebot führen (Bau-SOLL). Gleiches gilt natürlich auch nach Auftragserteilung festzustellen. Auf dieser Basis können Sie Ihre Kapazitäten produktiv und somit gewinnbringend auf der Baustelle einsetzen (Bau-IST).

BAUABLAUF-/ BAUZEITENPLANUNG

In enger Verbindung zum Bauvertrag gilt es spätestens nach Auftragserteilung die einkalkulierten Leistungsansätze (Lohnstunden Leistungspositionen) in Form eines Soll-Bauablaufes beziehungsweise Soll-Bauzeitenplanes (Null-Plan) darzustellen. Dieser Soll-Bauzeitenplan wird auf Basis eines produktiven Kapazitäteneinsatzes erstellt. Bereits hierdurch wird ein entscheidender Grundstein für die wirtschaftliche Realisierung ihres Auftrages gelegt. Auf diese Weise wird eine ständige Kontrolle der vor Ort eingesetzten Produktivitätsfaktoren, nämlich Arbeitskraft und Gerät, geschaffen.

Dieses Ergebnis einer qualifizierten Arbeitsvorbereitung stellt die Grundlage des zu realisierenden Bauablaufes dar und gilt durch die Bauleitung stets mit den tatsächlichen Leistungen vor Ort zu kontrollieren. Kommt es zu Abweichungen im Bauablauf, gilt es festzustellen, welche Ursachen hierfür verantwortlich sind. Diese können bei verlängerten Vorgangsdauern gegebenenfalls Behinderungen im Bauablauf sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die vertragliche Bauaufgabe vor Ort schneller realisiert wird. Dies ist eventuell auf Mengenminderungen des Hauptvertrages zurückzuführen. Solche nicht einkalkulierbaren Umstände (Änderungen) können sich auf die Produktivität der vor Ort eingesetzten Kapazitäten auswirken. Folge sind unwirtschaftliche Bauabläufe.

“VERLUSTE VERMEIDEN”

In Verbindung zur Soll-Bauzeitenplanung kann eine wirtschaftliche Koordination der zu disponierenden Kapazitäten realisiert werden. Auf diese Weise lassen sich rechtzeitig Schnittstellen mit Störungspotential erkennen. Die Bedeutung einer durchgreifenden Arbeitsvorbereitung ist die entscheidende Grundlage Ihres Projekterfolges. Auf diese Weise kann bereits vor Baubeginn ein elementares Dokument geschaffen werden, welches Ihr wirtschaftliches Projektziel qualifiziert aufzeigt. Darüber hinaus ist der Bauzeitenplan ein entscheidendes Werkzeug bei der fachgerechten Ausarbeitung und Darstellung von Ursache und Wirkung außervertraglicher Umstände. Zu nennen sind hier neben den klassischen Behinderungen (Vorleistungen Dritter, Behinderungen im Untergrund, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) auch Mengenänderungen im Hauptvertrag.

Diese Bautheorie und das präzise Umsetzen auf der Baustelle ist unser Know-how. Bei der fachgerechten, baubetrieblichen Dokumentation von der Angebotsphase bis zur Schlussrechnung unterstützt Sie das engagierte Team von projekt-bau. Auf Grund der über Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen von projekt-bau im Zuge unterschiedlichster Bauvorhaben vom Tief- und Kanalbau über Straßen- und Hochbauprojekte bis hin zum Ingenieurbau und Ausbaugewerke konnte hier eine baubegleitend qualifizierte Grundlage für die Durchsetzung und Abwehr, geltend gemachter Mehrkostenansprüche geschaffen werden.

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