Auswirkungen des Coronavirus im Bauwesen wohl unausweichlich

„Aktuell sind Auswirkungen noch verhältnismäßig gering, jedoch könne sich dieses von Tag zu Tag ändern.“, ließ der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie verlauten. Die bedauerlichen und erschreckenden Folgen des Coronavirus (Covid 19) sind nicht nur im gesundheitlichen Sektor allgegenwärtig.

Anspruch auf Bauzeitanpassung zwingend dokumentieren

Zu erwarten sind neben den zeitlichen Auswirkungen durch verringertes Personal in Verbindung zu ausbleibenden Nachunternehmereinsätzen aus EU-Nachbarländern sicherlich auch Engpässe bei Baustoffen und Material, wenn Werke in Folge von Erkrankungen oder aus Prävention geschlossen werden.

Es wird davon auszugehen sein, dass der Umstand des Corona-Virus als Behinderung im Sektor der höheren Gewalt einzustufen ist (VOB/ B § 6 Nr. 2). Vor diesem Hintergrund scheiden einerseits Schadensersatzansprüche des AG aus. Andererseits sind folglich selbstverständlich keine Ersatzansprüche für den AN durchsetzbar. Letztlich ist der Umstand keinem Vertragspartner anzulasten.

Elementar ist ausschließlich der Umgang mit dem Faktor ZEIT. Da es sich unausweichlich um einen gestörten Bauablauf handelt, sind die sich auswirkenden Umstände durchgreifend zu dokumentieren. Dieses ist aus baubetrieblicher Sicht für die jeweiligen Vertragspartner elementar, um sachgerecht und seriös die sich ergebene Bauzeitverlängerung zu bewerten.

Beginnen sollte diese Thematik mit der obligatorischen Behinderungsanzeige (VOB/ B § 6 Nr. 1) sowie der Dokumentation der täglichen Umstände unter anderem im Bautagebuch. Vermeiden Sie tunlichst den Verweis auf die Offenkundigkeit. Auf dieser Baustellendokumentation basierend, sollte (der hoffentlich vorhandene) Bauzeitenplan fortgeschrieben werden, so dass verursachungsgerecht die kausalen Zusammenhänge aufgezeigt werden und das tatsächliche Maß an Bauzeitverlängerung ersichtlich wird.

Dieses Interesse sollten zwingend beide Vertragspartner verfolgen, um spätere Unklarheiten hinsichtlich des dem AN zustehenden Maß an Bauzeitverlängerung festzuhalten.

Verluste vermeiden!

Solche baubetrieblichen baubegleitenden Tätigkeiten gehören zu den Kernkompetenzen der projekt-bau GbR. Im wirtschaftlichen Interesse beider Vertragsparteien unterstützen wir daher fachgerecht sowie vertrauensvoll, um negative wirtschaftliche Folgen unter den aktuellen Bedingungen auf das geringstmögliche zu minimieren.

In diesem Sinne – Bleiben Sie gesund!!!